Ziele, Themen und Leitlinien
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Networking & Advocacy for Inclusion Leitlinien und Themenfelder unserer Arbeit
- Inklusion erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Richtungswechsel zur Aufhebung exkludierender Prozesse. Eine inklusive Gesellschaft ist nicht gleichbedeutend mit einer unbestimmten Anzahl sozialer Projekte und schulpolitischer Maßnahmen. Diese sind Schritte auf dem Weg der Verwirklichung von Inklusion.
- Inklusion setzt an den demokratischen Grundwerten an: Die Würde des Menschen definiert sich über sein Sosein, sein Wert bestimmt sich nicht über seine Leistungsfähigkeit. Jegliche moderne Anknüpfung an die nationalsozialistische Logik der „Verwertbarkeit“ von Menschen lehnt die Inclutopia ab.
- Insofern begrüßen wir den erweiterten Inklusionsbegriff. Es gilt, zeitgleich darauf zu achten, die Grundsätze des UN-BRK konsequent umzusetzen. Wir verwehren uns insofern einer „Inklusion light“.
- Es gilt, jeden Menschen zu befähigen, sich als Teil der Gesellschaft definieren zu können. Die Bedarfe von Menschen, die aufgrund von Armut oder Behinderung von sozialer Exklusion bedroht sind, benötigen hinreichende Maßnahmen, um ihnen Teilhabe zu ermöglichen. Inclutopia achtet im Austausch mit ihren Partnern insbesondere auf Beachtung dieser Vorgabe aus der UN-BRK.
- Kein Entscheid ohne Mitbestimmung der Betroffenen! Die seinerzeit mutige Forderung „Nichts über uns ohne uns“ dient uns als Richtschnur. Wir werben dafür, sich mit Hilfe der Haltung des Allyship nach Amélie Amont auf den Weg zu machen, das Ziel respektvoll, offen und wertschätzend Solidarität umzusetzen.
- Respekt, Vertrauen, Kreativität und Neugier sind die Basis der ergebnisoffenen, prozessorientierten Arbeit der Inclutopia. Die Expertise und Erfahrung von Akademikern und Praktikern der Sozialen Arbeit und der Sonderpädagogik ziehen wir ebenso zu Rate wie die der Zielgruppen. Wir kommunizieren wertschätzend und sensibel.
- Inclutopia schließt sich der Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte nach einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an: „.. indem Barrierefreiheit und das Konzept der angemessenen Vorkehrungen als Diskriminierungstatbestand für private Akteure verankert werden..“*
- Eben dieses konstatiert zur Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung: „Über zwölf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK muss mit Blick auf das deutsche Schulsystem jedoch festgestellt werden, dass der Umsetzungsstand weit hinter den Erwartungen zurückbleibt und die Entwicklungen trotz Inklusionsrhetorik stagnieren, wenn nicht gar rückwärtsgewandt sind.“* Auch mit diesem Standpunkt stimmen wir überein.
- Inclutopia nutzt den Begriff des „Child Well being“ als umfassenden Begriff für „Kindeswohl“: Neben dem Kinderschutz und der Versorgung mit dem Lebensnotwendigen, stehen der Schutz vor Gewalt, somit auch vor Diskriminierung und Stigma, das Recht auf ein Aufwachsen im vertrauten Umfeld und die Rechte auf inklusive Bildung, auf Freizeit und Spiel, auf Selbstwirksamkeit und Partizipation.
Das bewegt uns - unsere Themen:
Partizipation fordern: Lobby für Familien, Kinder und Jugendliche
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Sind Schüler*innen Opfer oder Akteure?
- Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen für vulnerable Gruppen
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Inklusion, Diversity und Intersektionalität
Graphik: Alina Schmitz und Dietrich Engels (ISG) u.a. im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Teilhabebericht NRW 2020, S. 16.
Engagiert sich die inclutopia auch für die schulische Inklusion?
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